Welche Prüfbescheinigung brauchen Sie? Die Typen 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 im Überblick

Die Norm EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen es für metallische Erzeugnisse gibt: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. Bei Typ 2.x bestätigt der Hersteller Werte aus nichtspezifischer Prüfung, also aus der laufenden Fertigung. Bei Typ 3.x stammen die Werte aus spezifischer Prüfung an der gelieferten Charge.

Die MWA – Mechanische Werkstätten Anhalt GmbH in Halberstadt liefert Rohmaterial über ihren Rohstoffhandel und bearbeitete Teile aus der Lohnfertigung auf Wunsch mit Werkstoffzeugnis 2.2 oder 3.1 und hält die Rückverfolgbarkeit bis zum fertigen Teil.

Luftbild der MWA-Fertigungshalle mit Bürogebäude in Halberstadt

Ratgeber: Prüfbescheinigungen nach EN 10204

Die wichtigsten Fragen zum Werkstoffzeugnis auf einen Blick: Klicken Sie auf ein Thema, um es aufzuklappen. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Übersicht und ersetzt nicht den Normtext.

Welche Prüfbescheinigungen gibt es nach EN 10204?

TypBezeichnungPrüfungBestätigt durch
2.1Werksbescheinigungkeine Prüfergebnisse, nur Bestätigung der Übereinstimmung mit der BestellungHersteller
2.2Werkszeugnisnichtspezifische Prüfung, mit PrüfergebnissenHersteller
3.1Abnahmeprüfzeugnis 3.1spezifische Prüfung an der LieferungAbnahmebeauftragter des Herstellers, unabhängig von der Fertigung
3.2Abnahmeprüfzeugnis 3.2spezifische Prüfung an der LieferungAbnahmebeauftragter des Herstellers und Abnahmebeauftragter des Bestellers oder ein vom Besteller benannter Sachverständiger

Was ist der Unterschied zwischen 2.2 und 3.1?

Ein Werkszeugnis 2.2 zeigt Werte aus der laufenden Produktion des Herstellers, nicht unbedingt aus derselben Lieferung. Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zeigt die chemische Zusammensetzung und die mechanischen Kennwerte, zum Beispiel Streckgrenze, Zugfestigkeit, Dehnung und Kerbschlagarbeit, genau der gelieferten Schmelze oder Charge.

Wenn eine Zeichnung, eine Norm oder Ihr Kunde ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 fordert, reicht ein 2.2 nicht aus.

Wann wird ein 3.2-Zeugnis gefordert?

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 wird verlangt, wenn der Besteller die Prüfung selbst überwachen will oder ein Regelwerk eine unabhängige Abnahme vorschreibt. Dann bestätigen der Abnahmebeauftragte des Herstellers und ein Beauftragter des Bestellers oder ein benannter Sachverständiger die Ergebnisse gemeinsam. Der Termin für die Abnahme muss deshalb früh abgestimmt werden.

Was steht auf einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

  • Hersteller und Besteller, Bestell- und Lieferscheinnummer,
  • Werkstoffbezeichnung, zum Beispiel S355J2+N, 42CrMo4+QT oder 1.4462, und Liefernorm,
  • Schmelzen- oder Chargennummer, Abmessungen und Menge,
  • chemische Analyse und mechanische Prüfergebnisse,
  • Name und Bestätigung des Abnahmebeauftragten.

Ist ein Werkstoffzeugnis Pflicht?

Nicht grundsätzlich. Ein Zeugnis wird gefordert, wenn Zeichnung, Bestellung, Produktnorm oder ein Regelwerk es vorschreiben, zum Beispiel im Druckgerätebau oder im Stahlbau. Nennen Sie die geforderte Bescheinigung deshalb schon in der Anfrage.

Was gilt bei bearbeiteten Teilen?

Ein Zeugnis gilt für das Rohmaterial. Damit es auch für Ihr fertiges Teil aussagekräftig ist, muss die Schmelzen- oder Chargennummer beim Zuschnitt und bei der Bearbeitung mitgeführt werden.

Bei MWA kommen Material und mechanische Bearbeitung aus einer Hand: Wir beschaffen den Werkstoff mit dem geforderten Zeugnis, halten die Rückverfolgbarkeit von Werkstoff und Fertigung und liefern das Zeugnis mit dem fertigen Teil, etwa beim CNC-Fräsen oder bei der Großteilbearbeitung.

Kann ein 3.1-Zeugnis nachträglich erstellt werden?

Nur, wenn das Material eindeutig einer geprüften Schmelze oder Charge zugeordnet werden kann. Ist das nicht möglich, ist eine neue Prüfung am Material nötig.

Was hat sich mit der Fassung EN 10204:2004 geändert?

Die Fassung von 2004 hat die früheren Bezeichnungen 3.1.A, 3.1.B und 3.1.C durch die Typen 3.1 und 3.2 ersetzt. Ein früheres 3.1.B entspricht heute im Wesentlichen dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1. In Deutschland ist die Norm als DIN EN 10204 veröffentlicht.

Liefert MWA Material mit Werkstoffzeugnis?

Ja. Über unseren Rohstoffhandel liefern wir Material auf Wunsch mit Werkstoffzeugnis nach EN 10204 (2.2 oder 3.1), als Rohmaterial oder als fertig bearbeitetes Teil. Nennen Sie uns Werkstoff, Abmessungen, Menge und die geforderte Bescheinigung über unser Anfrageformular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Sie brauchen Material oder Teile mit Werkstoffzeugnis?

Senden Sie uns Ihre Zeichnung (PDF, STEP, DXF, DWG oder IGES) mit Werkstoff, Stückzahl und Wunschtermin. Wir prüfen die Machbarkeit kostenlos und melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen mit einem Angebot.